Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt. Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Übersicht über ausgewählte Gesetzesvorhaben:
Steuerentlastung
- In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25 % auf 20 %, 35 % auf 30 % und 42 % auf 40 %.
- Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250,00 auf € 350,00 pro Kind und der Gesamtbetrag von € 1.500,00 auf € 1.750,00 pro Kind erhöht werden.
- Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags sollen Investitionen erst ab € 100.000,00 notwendig sein.
- Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 21 % gesenkt werden.
- Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden.
- Gewinnbeteiligungen der Belegschaft sollen steuerlich begünstigt werden.
- Ein Maßnahmenbündel soll Einkünfte aus Landwirtschaft entlasten, wie z. B. die Erhöhung der Buchführungsgrenzen auf € 700.000,00 oder eine 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft.
- Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrags geschaffen werden.
Ökosoziale Marktwirtschaft
- Die Flugticketabgabe soll auf € 12,00 vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke).
- Erhöhung der NoVA und Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung
- Maßnahmen gegen den Tanktourismus und Lkw-Schwerverkehr aus dem Ausland
- Ökologisierung der Lkw-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen und des Pendlerpauschales
- Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden.
Steuerstrukturreform
- Neukodifizierung des Einkommensteuerrechts
- Vereinfachung der Besteuerung und des Feststellungsverfahrens von Personengesellschaften
- Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit
- Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben
- Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression)
Weitere Vorhaben
- Eine Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden.
- Prüfung der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und ein Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion
- Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
- Steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z. B. Radfahren, Elektroräder)
- Umstrukturierung und Anpassung der Tabaksteuer
- Prüfung der Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
- Abschaffung der Schaumweinsteuer
- Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
- Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden
- Unternehmen sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung haben, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen.
- Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
- Vereinfachung der Lohnverrechnung
- Abschaffung der Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung
- Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf € 10.000,00
- Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
- Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000,00. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500,00 für geringwertige Wirtschaftsgüter mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant.
Zudem sollen weiter Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden.
Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.
Stand: 24. Januar 2020
Sie wünschen weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie Ihren Steuerberater und Unternehmensberater in Linz, Leonding.