Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!
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Ab dem Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 3,7 % der Beitragsgrundlage. In den Kalenderjahren 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Was ist zu beachten? Erfahren Sie jetzt mehr in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
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