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Steuerbegünstigte Zukunftssicherung für Dienstnehmer

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 300,00 pro Jahr (€ 25,00 pro Monat) steuerfrei und SV-beitragsfrei sein.

Voraussetzungen für die Begünstigung:

  • Versicherung zwecks Absicherung des Dienstnehmers oder diesem nahe stehenden Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Dienstnehmers. Risikoversicherungen sind daher umfasst; Beiträge zu Er- und Ablebensversicherungen sind nur dann steuerfrei, wenn für den Fall des Ablebens des Versicherten mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt (Mindestlaufzeit: zehn Jahre oder bis zum Antritt einer gesetzlichen Alterspension).
  • Für alle Dienstnehmer/bestimmte Gruppen oder Zufluss zum Betriebsratsfonds
  • Angebot muss für alle Dienstnehmer bzw. für bestimmte Gruppen der Dienstnehmer gelten. Es müssen aber nicht alle Dienstnehmer von diesem Angebot Gebrauch machen.
  • Die Zahlungen müssen vom Dienstgeber direkt an die Versicherung geleistet werden.

VORSICHT: Verzichtet der Arbeitnehmer allerdings zu Gunsten der Zukunftssicherung auf

  • einen Gehaltsbestandteil oder
  • auf einen Teil der ihm zustehenden Ist-Lohnerhöhung,

liegt laut Verwaltungsgerichtshof eine Einkommensverwendung vor. Solch ein Verzicht führt zu keiner Ersparnis von SV-Beiträgen. Für den Dienstnehmer bleibt in diesem Fall die Lohnsteuerersparnis, der Dienstgeber muss keinen Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und keine Kommunalsteuer dafür abführen.

BEISPIEL: Zukunftssicherung als freiwillige Gehaltserhöhung

Eine normale Gehaltserhöhung von € 300,00 pro Jahr würde Lohnnebenkosten von ca. € 93,00 erzeugen. Auf Seiten des Dienstnehmers würden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern von etwa € 144,00 anfallen (Annahme: Grenzsteuersatz 36,5 %).

Bei einer Gehaltserhöhung als Zukunftssicherung bleiben von brutto € 300,00 die Kosten für den Dienstgeber bei € 300,00. Der Dienstnehmer erhält netto € 300,00, dies allerdings erst später in Form der Versicherungsleistung (im Erlebensfall steuerpflichtig nach Überschreitung des kapitalisierten Wertes).

Stand: 12. Juli 2010

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